Hochseilpark Werdenfels                

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(sind Bestandteil jeglicher Buchung)

 

Dienstleistungsvertrag

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages verbindlich an. Der Kunde tritt sowohl für Seine vertraglichen Verpflichtungen, sondern auch für alle weiteren durch ihn angemeldeten Kunden ein. Der Dienstleistungsvertrag  kommt durch Buchungsbestätigung seitens der Hochseilpark Werdenfels KG zustande. Diese faxen oder schicken Sie bitte unterschrieben zurück. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

Bezahlung

Sofern keine gesonderten, schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind, müssen 2/3 % des Dienstleitungsvertrages bis spätestens 7 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag auf unserem Konto eingegangen sein. Sollte die Zahlung nicht bis zum Stichtag eingegangen sein, behalten wir uns vor, den Vertag zu lösen.

Der Restbetrag muss 7 Tage nach Veranstaltungsende auf unserem Konto eingegangen sein. Für Stammkunden lt. Rechnung.

Vertragsgegenstand/Leistungen

Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Die Leistungen sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren Gründen Leistungsänderungen vorzunehmen. Der Kunde wird dann von uns unverzüglich informiert.

Vertragrücktritt/ Umbuchung

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so hat dies schriftlich zu erfolgen. Der folgende Teilbetrag ist dann zu leisten:

bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Vertrages / bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 66% des Vertrages / bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Vertrages / kürzer als 7 Tage bis zum Veranstaltungsbeginn werden 100 % des Vertrages fällig.

Für die Berechnung des Teilbetrages gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.

Umbuchungswünschen versuchen wir, soweit möglich, zu folgen. Sollte eine Umbuchung nicht möglich sein, gelten die Bedingungen für den Vertragsrücktritt. Selbstverständlich kann der Kunde auch Ersatzperson (en) zur Veranstaltung schicken. 

Sollte die Veranstaltung aus sicherheitsrelevanten Gründen ( Unwetter, höhere Gewalt usw.) zum vereinbarten Zeitpunkt nicht stattfinden können, erhält der Kunde von uns einen Ersatztermin. Sollte kein Ersatztermin möglich sein, werden bereits geleistete Zahlungen, abzüglich  der uns entstandenen Kosten zurückerstattet.

Die Hochseilpark Werdenfels KG behält sich fristlose Vertragkündigung vor, wenn der Kunde die Veranstaltung in nicht unerheblicher Weise stört, unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss steht oder die sicherheitsrelevanten Anweisungen der Mitarbeiter oder deren Erfüllungsgehilfen nicht befolgt. Der finanzielle Anspruch der Hochseilpark Werdenfels KG besteht trotzdem weiter.

Haftung der Hochseilpark Werdenfels KG

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für eine gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung; sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung; Erbringung der Vertragsleistungen. Ferner im Rahmen der Betreiberhaftpflichtversicherung.

Leihausrüstung

Reparaturkosten für zur Verfügung gestellte Ausrüstung, welche über die normale Nutzung hinaus geschädigt wurde sind vom Kunden zu erstatten. Bei Verlust von Leihausrüstung hat der Kunde Ersatz zu beschaffen.

Gewährleistung/Abhilfe

Wird die im Vertrag genannte Leistung (außer bei sicherheitsrelevanten Dingen oder unerbringbaren Lagen) nicht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn diese in einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir behalten uns auch vor eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Vertrag,  im beiderseitigen Einvernehmen gekündigt werden. Wird der Vertrag gekündigt, dann können wir für bereits erbrachte oder bis Veranstaltungsende noch zu erbringende Leistungen Entschädigung verlangen.

Beschränkungen der Haftung

Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen geschieht aufgrund des Outdoor- und Abenteuercharakters auf eigene Gefahr und Verantwortung. Vorerkrankungen, Alkoholeinfluss, Drogenkonsum usw. welche die Teilnahme an der Veranstaltung beeinträchtigen oder einen Ausschluss bedeuten können sind uns, oder dem Trainer vor Ort vorher mitzuteilen. 

Wir haften im Rahmen unserer Betreiberhaftpflichtversicherung  für Schäden, welche grob fahrlässig oder auf ein Verschulden unsererseits, oder der mit der Durchführung der von uns beauftragten Personen zurückzuführen sind. Dies gilt nicht für Leistungen die wir als Fremdleistungen weitervermitteln. Ebenfalls haften wir nicht für mitgeführte Wertgegenstände, Handys usw.

Mitwirkungspflicht 

Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Ausschluss/ Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen verjähren innerhalb eines Monats, sofern diese nicht in dieser Frist schriftlich bei uns geltend gemacht werden.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen/Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Gerichtsstand

Der Kunde kann uns nur an unserem Sitz verklagen. Der Gerichtsstand ist am Sitz der Hochseilpark Werdenfels KG.

Copyright: 

Die Inhalte von www.hochseilpark.com und die damit verbundenen Internetpräsenz unterliegen dem Copyright. Eine Nutzung dieser Inhalte für sich selbst oder Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher  Erlaubnis der Hochseilpark Werdenfels KG gestattet. Im Zweifelsfall ist der Hochseilpark Werdenfels zu kontaktieren.
Diese Copyright-Klausel gilt auch für das hier vorliegende Impressum!

 

 

 

Impressum

 

Hochseilpark Werdenfels KG
Partnachstr.15
D - 82490 Farchant

Tel. +49 (0) 8821 / 6323
Fax. +49 (0) 8821 / 727675

E-Mail: Info@hochseilpark.com

USt. ID: DE 21 61 92 02 7

Hochseilpark Werdenfels KG mit Sitz in Farchant bei Garmisch-Partenkirchen
Registergericht München Registriergericht: HRA 78353 vom 13.06.2001
Inhaber: Thorsten Klein

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und übernimmt dafür auch keine Haftung.

Gestaltung und Gesamtrealisation:
Hochseilpark Werdenfels KG

© 2006 Hochseilpark Werdenfels KG

 

Haftungsausschluss

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Bitte drucken Sie sich daher die zum Zeitpunkt einer Buchung veröffentlichten AGB`s aus, da diese Bestandteil der Verträge sind!

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